Chasperäcker Weihern - Erzenholz bei Frauenfeld

chasperacker11Entstanden sind sie durch den Kiesbau und stehen nun als Kiesgruben-Weiherbiotope unter Naturschutz. Gefischt werden darf dort nur entlang der Nordseitigen Strasse. Auf der Karte ist das die rot markierte Strasse. Der grösste Teil der Weihern ist Naturschutzzone und darf nicht zum fischen genutzt werden.

Da man nur mit festem Zapfen und einfachem Haken ohne Widerhaken fischen darf, ist es nicht ganz einfach einen schönen Hecht auch sicher landen zu können. Hier wird das ganze können eines Fischers abverlangt und fordert einiges an Geschick. Der dichte Bewuchs der Chasperäcker stellt zudem ein weiteres Hindernis dar das es zu überwinden gilt!

Im Sommer wird im Chasperäcker weiher auch gebadet, es ist darauf zu achten das die Badegäste durch die Fischerei nicht gestört werden.

Die Fischerei ist für jedermann frei, die Weihern unterliegen dem Freiangelrecht. Die Freiangelei darf nur mit einer Angelrute mit festem Zapfen und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken vom Ufer aus ausgeübt werden. Die Verwendung von künstlichen Ködern und lebenden Köderfischen ist untersagt. Gefangene Fische, die den Schonbestimmungen entsprechen, dürfen nicht gehältert und müssen unverzüglich getötet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Schonzeiten und Schonmasse sowie die Vorschriften zum Tierschutz gelten auch bei der Freiangelei. Bei der Freiangelei wird die Thurgauer Fischerkarte nicht benötigt

In den Weihern befinden sich Barsche, Karpfen, Schleien, Alets, Rotfedern/augen und Hechte.

 

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